4. Das Unternehmen hat den verspäteten Eingang jedoch dann nicht zu vertreten, wenn die Verspätung durch höhere Gewalt oder ein Verschulden des Auftraggebers verursacht wurde. Die Unterlagen sind dann aufgrund mangelnder Formgültigkeit auszuschließen. der Bekanntmachung genügen. Neben den Vorschriften zur Vorabinformation finden sich in den einzelnen Vergabeordnungen weitere Vorschriften, die dem Auftraggeber gegenüber dem Bieter weitergehende Informationspflichten auferlegen. Ausschluss). Denn auch für den Auftraggeber gilt der Grundsatz der Privatautonomie: Aus den Vergabe- und Vertragsordnungen folgt nicht, dass ein Auftraggeber gezwungen ist, ein Vergabeverfahren mit Zuschlagserteilung bzw. Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer - Vergaberecht-Ratgeber Der Zuschlag steht am Ende des Wertungsprozesses. 2.5.4. Zwar können die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit einer Leistung für ein möglichst breites Publikum auch ein kostenrelevanter Aspekt sein. Unterlagen, die Änderungen an den Vergabeunterlagen enthalten, sind von der Wertung auszuschließen. In diesem Fall ist der Bieter über den Sachverhalt unverzüglich in Textform zu informieren. Dokumentation / Vergabevermerk). Dabei sind auch Eingangsdatum und -uhrzeit zu vermerken. Prüfung). Der Preis ist der konkrete Betrag, zu dem die ausgeschriebene Leistung angeboten wird. 1.1 in der Richtlinie 321 im VHB-Bund gelten als Auffälligkeiten beispielsweise fehlende, überschriebene, überlackte oder mit Bleistift eingetragene Preise, Erklärungen oder doppelte Ausweise. PDF Arbeitshilfe Prüfraster für die Vergabe öffentlicher Aufträge Über den Öffnungstermin ist eine Niederschrift zu fertigen, der eine Aufstellung mit folgenden Angaben beizufügen ist: Die Niederschrift ist in Schriftform oder in elektronischer Form zu fertigen. 2.2.6. § 56 VgV ausgeschlossen, darf er die Wertung nur auf der Grundlage der ursprünglichen Unterlagen vornehmen. Zuschlagskriterien auf. Sofern der Auftraggeber feststellt, dass sich die angebotenen Preise außerhalb dieses Rahmens bewegen, wird er die Zusammensetzung der Preise erforschen und unangemessene Angebote ggf. Bei Abgabe mittels Telefax genügt die Unterschrift auf der Telefaxvorlage. 2.5.3. Welche Kriterien neben Preis und Kosten zur Wertung von Angeboten denkbar sind, wird in der Vergabeverordnung – nicht abschießend – aufgezählt: Alle in dieser Aufzählung genannten Kriterien haben qualitative Elemente. Zugänglichkeit. Der Auftraggeber setzt für den Eingang von nachgeforderten Unterlagen bzw. 2.5.2. Angebote, die dem Verhandlungsleiter aus vom Bieter nicht zu vertretenden Gründen vorgelegen haben – etwa weil sie intern nicht weitergeleitet wurden –, dem Auftraggeber aber nachweislich vor Ablauf der Angebotsfrist zugegangen waren, sind wie rechtzeitig vorliegende Angebote zu behandeln und nicht auszuschließen. Qualitative Aspekte können auch Sicherheitsaspekte und sicherheitstechnische Anforderungen umfassen. Insbesondere bei geistig-schöpferischen Dienstleistungen wie Beratungstätigkeiten oder Architektenleistungen ist das eingesetzte Personal von erheblicher Bedeutung. Auch die zu den Hauptzuschlagskriterien jeweils gebildeten Unterkriterien sind zu gewichten. Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots kann der Auftraggeber auch qualitative Aspekte bewerten. Verspätet eingegangene Unterlagen können auch dann nicht zur Wertung zugelassen werden, wenn sie so frühzeitig zur Post oder einem Kurierdienst gegeben worden sind, dass mit einem rechtzeitigen Eingang nach allgemeiner Erfahrung zu rechnen war. Eine Nachforderung scheidet jedoch aus, sofern es sich bei den formalen Fehlern um einen Verstoß gegen Formvorschriften handelt, die einen Ausschluss des Angebotes nach sich ziehen (fehlende Unterzeichnung / Signatur des Angebotes, unverschlossene / unverschlüsselte Unterlagen, Änderungen der Vergabeunterlagen). Die Aufhebungsvorschriften räumen dem Auftraggeber ein Ermessen ein. Dies dient der Verhinderung der Kenntnisnahme des Auftraggebers vor Ablauf der Einreichungsfrist, aber auch dem Schutz davor, dass unberechtigte Dritte von dem Inhalt der Unterlagen Kenntnis nehmen können (vgl. darunter) können Wettbewerber (z.B. Prüfung des Vergabeverfahrens im Zusammenhang mit der Gewährung von Fördermitteln durch die Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Denn durch die Aufklärung wird Recht des betroffenen Unternehmens auf rechtliches Gehör bzw. 2.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sich bei der Auswertung der Angebote strikt an das von ihm gegenüber den Bietern kommunizierte Wertungssystem zu halten. Bei der Bewertung anhand dieses Maßstabs steht dem Auftraggeber ein Beurteilungsspielraum zu. Hier sind die vom Bieter eingereichten Informationen keine Zahlen, sondern Angaben wie zum Beispiel Konzepte oder Angaben zu qualitativen, sozialen und umweltbezogenen Aspekten. Es ist auch denkbar, dass elektronisch übermittelte Unterlagen ausgeschlossen werden, wenn sie mit elektronischen Mitteln, die nicht den gesetzlichen Anforderungen genügen und daher zum Beispiel keine Verschlüsselung generieren können, übermittelt werden. Der Auftraggeber ist daher auch verpflichtet, die Einreichung der Unterlagen mittels elektronischer Mittel zu verlangen. Es ist zu bestimmen, wie stark das jeweilige Unterkriterium die Bewertung des Hauptkriteriums beeinflusst. Im Geltungsbereich der VOB/A (EU) trifft den Auftraggeber eine generelle Nachforderungspflicht. Bei diesen Informationen handelt es sich um konkrete Angaben zum Energieverbrauch und eine Analyse minimierter Lebenzykluskosten bzw. Die aufgestellten Zuschlagskriterien müssen stets mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung stehen. Inwieweit eine Verpflichtung des Auftraggebers besteht, Unterkriterien auszudifferenzieren, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Es besteht auch die Möglichkeit ein Vergabeverfahren nur teilweise aufzuheben. Diese werden dann entsprechend der bekanntgegebenen Gewichtungsformel gewichtet (vgl. Das Vergaberecht schützt den Auftraggeber an dieser Stelle vor sich selbst. Dadurch sollen insbesondere die Vertraulichkeit und der Geheimwettbewerb gewährleistet werden. So können zum Beispiel Angebote vor Fristablauf noch zurückgenommen werden. Welche Fristlänge angemessen ist, bestimmt sich nach der für die Beschaffung der betreffenden Unterlagen voraussichtlich erforderlichen Dauer. Prozesse im Zusammenhang mit der Herstellung der Leistung (auch der Rohstoffgewinnung), Prozesse im Zusammenhang mit der Bereitstellung der Leistung, Prozesse im Zusammenhang mit der Entsorgung der Leistung, oder. Vorbereitung und Vergabeunterlagen; 2.5.2. Enthält ein Angebot zwar fachliche Unrichtigkeiten, jedoch keine Änderung der Vergabeunterlagen, so kann nur dann aus fachlichen Gründen ausgeschlossen werden, wenn der Auftraggeber sich dies in den Vergabeunterlagen vorbehalten hat. separat ausgeschrieben werden. Verweigert das betroffene Unternehmen die fristgerechte Aufklärung, werden seine Unterlagen gegebenenfalls von der Wertung ausgeschlossen. die erforderlichen elektronischen Mittel zur Einreichung der Angebote Dateiformate zur Beschreibung der Angebote verwenden, die nicht mit allgemein verfügbaren oder verbreiteten Programmen verarbeitet werden können oder die durch andere als kostenlose und allgemein verfügbare Lizenzen geschützt sind, die erforderlichen elektronischen Mittel zur Einreichung der Angebote die Verwendung von Bürogeräten voraussetzen, die dem Auftraggeber nicht allgemein zur Verfügung stehen (davon sind beispielsweise Großformatdrucker oder so genannte Plotter umfasst), oder. Diese sind zum Teil gesetzlich vorgegeben, teilweise müssen sie aber auch vom Auftraggeber festgelegt werden. 1.3.6. Der Auftraggeber gelangt jedoch in einigen Fällen dann doch durch weitergehende eigene Feststellungen zu der Überzeugung, dass die Unterlagen den Anforderungen der Vergabeverordnung und der Vergabeunterlagen bzw. Zu diesem Zweck sind die Zuschlagskriterien vom Auftraggeber mit einer Wertungsskala und -matrix zu versehen und es sind Einzelheiten für die Beurteilung im Rahmen dieser Wertungsskala festzulegen. Entscheidet er sich für eine Nachforderung, werden die Unterlagen der Bewerber oder Bieter erst nach erfolglosem Ablauf der Nachforderungsfrist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die Mitteilung kann formlos erfolgen. Anschließend werden die Angebote geöffnet und in allen wesentlichen Teilen gekennzeichnet. Prüfungsschemen Vergaberecht (ohne. 2.5.5. 2.4.3. (2) Erklärungen und Nachweise, die auf Anforderung der Auftraggeber bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachgefordert werden. Angemeldete/registrierte Nutzer haben vollen kostenfreien Zugriff auf Fachbeiträge und Meldungen, es sind keine sonstigen Verpflichtungen damit verbunden und eine Deaktivierung dieses Services ist jederzeit möglich. Der Preis oder die Kosten müssen bei der Angebotsbewertung immer zwingend berücksichtigt werden. Ausführungsbedingungen stellt die Festlegung von Zuschlagskriterien ein zentrales Element der Planung und Durchführung eines jeden Vergabefahrens dar. Dies stellt eine Änderung an den Vergabeunterlagen dar, die zum Ausschluss des Angebotes führt. Fehlt eine dieser Angaben, so ist sie noch vor der Zuschlagserteilung beizubringen. GRÜNHAGEN), Wertungsmatrix und kommunizierter Weg der Angebotswertung muss nicht so detailliert sein, dass der Auftraggeber zunächst ein „Idealkonzept“ entwickeln müsste. Die Unterlagen sind dann in einer gesondert für das jeweilige Vergabeverfahren eingerichteten Datei zu speichern. 1.3.6. Die nachgereichten Unterlagen sind ebenso wie die anderen Unterlagen zunächst in formeller Hinsicht zu prüfen. der Termin für den erstmaligen Zugriff auf die empfangenen Daten nur von den Berechtigten festgelegt oder geändert werden kann. Nebenangebote sind immer dann vom Vergabeverfahren auszuschließen, wenn der Auftraggeber sie nicht ausdrücklich zugelassen hat. Unterlagen, welche nicht in der geforderten Form eingegangen sind, sind aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes zwingend auszuschließen. PDF Rechtswissenschaftliche Fakultät: Rechtswissenschaftliche Fakultät von der Wertung auszuschließen. 2.5.4. Dabei führen die folgend aufgeführten Verstöße gegen formelle Vorgaben fast immer zwingend zum Ausschluss der Unterlagen. Die Gründe für die Ablehnung seines Teilnahmeantrags (Bewerber). v. 08.02.2011, VK 2 - 134/10.). Sofern der Auftraggeber den Abschluss einer Rahmenvereinbarung bekanntmachen möchte, genügt die Bekanntmachung der Vergabe des Rahmenvertrages insgesamt; eine gesonderte Bekanntmachung eines jeden Einzelabrufes ist nicht vorgesehen. Bei der Einreichung von Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote müssen die Unternehmen verschiedene Anforderungen an die Form der Unterlagen selbst sowie die Übermittlungsform zu erfüllen. Bei der Einreichung von Unterlagen mithilfe des Mantelbogenverfahrens gelten dieselben Anforderungen wie bei der Übermittlung auf dem Postweg. Vor diesem Hintergrund ist es empfehlenswert die Verwendung dokumentenechter Schreibmittel in den Vergabeunterlagen – sowohl für die Eintragungen als auch für Änderungen an diesen Eintragungen – vorzuschreiben. 2.4.3. Auch bei unzulässigen Nebenangeboten bzw. eingereicht wurden und wenn die Unterlagen nicht in Textform übermittelt wurden. Dabei müssen die Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung eingehalten werden. verändern. Die Entscheidung, ob nachgefordert wird oder nicht, steht daher nicht in seinem Ermessen. Wurde die Eignung des Bieters, der den Auftrag erhalten soll, aufgrund einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) vorläufig festgestellt, muss der Auftraggeber den Bieter vor Zuschlagserteilung auffordern, die zum Nachweis der Eignung geforderten Unterlagen beizubringen und diese überprüfen. Erklärung zur Vergabe der vorstehenden Aufträge Hiermit erkläre/n ich/wir verbindlich, unbedingt und unwiderruflich, dass kein Interessenskonflikt bei der Durchführung des o.g. Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote, die vor Ablauf dieser Einreichungsfrist beim Auftraggeber eingehen, sind als solche zu kennzeichnen und bis zum Ablauf der Frist unter Verschluss zu halten. Die fehlenden Preisangaben dürfen auch nicht nachgefordert werden, da es sich dabei um leistungsbezogene Unterlagen handelt, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung anhand der Zuschlagskriterien betreffen. Der Auftraggeber kann die Bewerber oder Bieter auffordern, fehlende Unterlagen nachzureichen oder unvollständige Unterlagen zu vervollständigen. Wenn Preisnachlässe im Rahmen der Wertung des Preises berücksichtigt werden sollen, müssen diese Preisnachlässe explizit in den Vergabeunterlagen gefordert werden. Vorbereitung und Vergabeunterlagen) – von Vorteil sein. Diese betreffen verschiedene Arten von Unterlagen, die in einem Vergabeverfahren eingereicht werden können: Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote. Ausnahmen). Prüfung der Verwendungsnachweise und Mittelabrufe durchführt. Zugänglichkeit der Leistung insbesondere für Menschen mit Behinderungen, ihrer Übereinstimmung mit Anforderungen des „Designs für Alle“ sowie. Diese prüft und bewertet der Auftraggeber, um dasjenige Unternehmen zu ermitteln, das den Zuschlag für die Ausführung des ausgeschriebenen Auftrags erhalten soll. Durch diese formalen Anforderungen soll sichergestellt werden, dass Haupt- und Nebenangebot nicht verwechselt werden können. Um dies tatsächlich festzustellen, sollte der Auftraggeber jedoch dem Bieter die Gelegenheit geben aufzuklären, aus welchen Kosten sich die angegebenen Einheitspreise genau zusammensetzen. Eine nicht zufriedenstellende Aufklärung liegt vor, wenn das jeweilige Unternehmen zur Aufklärung Angaben einreicht, welche die vom Auftraggeber geäußerte Vermutung der Unauskömmlichkeit des Angebotes nicht widerlegen können. In diesem Falle haben die Bieter 30 Kalendertage Zeit eine Überprüfung im Wege eines Nachprüfungsverfahrens einzuleiten. Nach der Vergabeverordnung umfasst die Qualität auch die. In diesen Fällen ist der Auftraggeber nicht verpflichtet, die Unterlagen des Unternehmens allein aus dem Grund auszuschließen, dass es die Aufklärung verweigert hat. Hier wird die Gültigkeit sämtlicher Zertifikate zum Zeitpunkt der Prüfung der Signatur geprüft. Bei postalisch oder direkt übermittelten Unterlagen ist zu prüfen, ob der Umschlag, in dem sich die Unterlagen befinden, verschlossen ist und ob die Unterlagen unversehrt sind. Bei allen anderen (qualitativen, umweltbezogenen und sozialen) Aspekten muss im Einzelfall geprüft werden, ob ein Auftragsbezug besteht. Auch andere wirtschaftlich-finanziellen Kriterien stehen in der Regel unmittelbar in Verbindung mit dem Auftragsgegenstand. 2.5.3. Verhandlungen im offenen und nichtoffenen Verfahren, besonders über eine Änderung der Angebote oder Preise sind unstatthaft. Verbindliche Vorschriften zur Preisgestaltung müssen bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots beachtet werden. Die VOB/A (EU) enthält für Angebote spezielle Regelungen zur Aufklärung. (Anm. Übermittlung Teilnahmeanträge, Angebote). Aufgrund der Widersprüchlichkeit dieser Regelung ist anzunehmen, dass es sich bei dem Verweis auf Nr. Falls der Auftraggeber durch die Prüfung eine abweichende Angebotsendsumme erst nach dem Öffnungstermin feststellt, kann diese der Öffnungsniederschrift über einen Nachtrag hinzugefügt werden. B. in der Auftragsbekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen, gefordert wurden. Elektronische Signatur bei erhöhten Sicherheitsanforderungen. Dem Auftraggeber kommt diesbezüglich kein Ermessen zu. Eignung) werden die eingegangenen Angebote zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes entsprechend der aufgestellten Zuschlagskriterien vom Auftraggeber gewertet. Ein Preisnachlass ohne Bedingungen ist ein Abschlag auf die Angebotssumme, der nicht an bestimmte Bedingungen geknüpft ist, insbesondere keine Bedingungen an Vergabeunterlagen stellt. Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote müssen vollständig sein und alle Angaben, Erklärungen und Preise enthalten, die der Auftraggeber in den Vergabeunterlagen gefordert hat. Die Preise der Angebote sind als gleichwertig anzusehen, wenn sie nicht um mehr als 3 Prozent voneinander abweichen. Legt der Bewerber / Bieter diese Erklärungen und Nachweise auf die Anforderung hin nicht innerhalb der Frist vor, ist sein Angebot zwingend auszuschließen. Die Bieter können jedoch auch eine selbstgefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses benutzen, wenn sie den vom Auftraggeber verfassten Wortlaut des Leistungsverzeichnisses im Angebot als allein verbindlich anerkennen. die gewählten technischen Lösungen oder die außergewöhnlich günstigen Bedingungen, über die das Unternehmen bei der Lieferung der Waren oder bei der Erbringung der Dienstleistung verfügt. Preisnachlässe ohne Bedingung. 2.5.4. Solche Änderungen sind jegliche Abweichungen von den Vergabeunterlagen. Prüfung und Wertung der Angebote. GRÜNHAGEN), Unbestimmte Leistungsbeschreibungen sind rechtswidrig, „Abweichen“ des Bieters kann dann nicht zum Ausschluss führen. Voraussetzung einer Aufhebung ist jedoch, dass der Auftraggeber die Kosten richtig ermittelt hat, da die korrekte Kostenermittlung im Vorfeld der Vergabe dem Auftraggeber obliegt. in der Aufforderung zur Interessensbestätigung oder den Vergabeunterlagen vorbehalten hat. Daher muss bei nicht fristgerecht eingegangen Unterlagen der Grund der Verspätung geklärt werden, ggf. GWB geregelt. Es ist Aufgabe des Auftraggebers, die Vergabeunterlagen klar und für Dritte eindeutig verständlich zu formulieren. Der Auftraggeber darf vom Inhalt der übermittelten Angebote, Teilnahmeanträge und Interessensbestätigungen erst nach Ablauf der für den Eingang der entsprechenden Unterlagen gesetzten Frist Kenntnis nehmen. Nach der formellen Prüfung der Angebote (vgl. Änderungen der Vergabeunterlagen können auch in einem Begleitschreiben zum Angebot oder in den dem Angebot beigefügten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) enthalten sein. Dies kann insbesondere Prozesse der Herstellung (auch der Rohstoffgewinnung) oder die Bereitstellung oder Entsorgung der Leistung betreffen. Überprüfung von Vergabeverfahren - IHK Pfalz die Ergebnisse einer vergleichbaren Methode zur Überprüfung der Wirtschaftlichkeit. Der Mantelbogen muss handschriftlich unterschrieben sein und in einem verschlossenen und entsprechend gekennzeichneten Umschlag eingereicht werden (vgl. Es muss wirksam überprüft werden können, ob und inwieweit die Angebote die Zuschlagskriterien erfüllen. In erster Linie liegt der Sinn und Zweck der Verpflichtung, unangemessen niedrig erscheinende Preise zu überprüfen, darin, den Auftraggeber davor zu schützen, dass der Auftragnehmer sich „übernimmt", dass er wegen eines Unterkostenangebots in wirtschaftliche . die Nutzungskosten, insbesondere den Verbrauch von Energie und anderen Ressourcen, Kosten am Ende der Nutzungsdauer, insbesondere die Abholungs-, Entsorgungs- oder Recyclingkosten, oder. Aufklärungen von Unklarheiten sind jedoch in allen Verfahrensarten möglich (vgl. Ob solche Preisnachlässe im Rahmen der Wertung eines Nebenangebots berücksichtigt werden dürfen, richtet sich danach, ob das Einreichen von Nebenangeboten im betreffenden Verfahren zulässig ist (vgl. Hat der Auftraggeber nur ein einziges Zuschlagskriterium, den Preis, festgelegt, wird dieses mit 100% gewichtet. Die Entscheidung, ob Unterlagen nachgefordert werden, steht im Ermessen des Auftraggebers. Trägt der Bieter den Preisnachlass nicht an der dafür vorgesehenen Stelle ein, kann er nicht gewertet werden.